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Finanzamt berechnet und zahlt 6 Prozent Zinsen

Grafik: styleuneed / Fotolia.com

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22.04.2017

Das ist für alle Betroffenen ein Ärgernis. Wenn die Schonfrist von 15 Monaten vorbei ist, fallen die 6% Zinsen an. Das muss ja nicht nur bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung so sein.

Typischer Fall sind Bescheide im Zusammenhang mit Steuerprüfungen. Hier finden Steuerprüfer ja immer wieder Steuernachzahlungen, auf die selbst der willigste Steuerzahler nicht kommen kann, und die auch der Steuerberater nicht für möglich gehalten hat.

Soll man dagegen klagen oder nicht? Für die Steuernachzahlungen gibt es jedenfalls Raubritterzinsen – und das in Zeiten, in denen Banken zunehmend Guthabenzinsen berechnen und selbst langfristige Zinsen um 1% kosten. Eine Frankfurter Bank gewährt mittlerweile an Landwirte Darlehen mit Negativzinsen!!

Vor dem Bundesfinanzhof läuft derweil ein Musterverfahren (III R 10/16) gegen diese Wucherzinsen des Finanzamtes. Als Steuerpflichtiger kann man übrigens auch »freiwillige Vorauszahlungen« leisten und hat damit zumindest die Chance, für Überzahlungen einen Zins von 6% zu erhalten. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner - Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«