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Kraftstoffzuschlag im Omnibusunternehmen

04.05.2012


Dieses Rundschreiben verlinken wir Einverständnis von Dr. Schack mit diesem Artikel (hier klicken).
 
Weil wir selbst keine Juristen sind, müssen wir den Vorbehalt machen, dass wir für diese Veröffentlichung keine Haftung übernehmen können. Dabei steht die Kompetenz des Autors völlig außer Frage. Manchem Unternehmer wird es nicht klar sein, dass er einen Dieselzuschlag fordern oder auch nicht fordern darf. Wer sich rückversichern will, fragt bei seinem eigenen Landesverband, beim RDA oder auch bei seinem Rechtsanwalt nach, wenn letzterer sich in solchen Angelegenheiten auskennt.