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Betriebliche Kinderbetreuung

Busunternehmen haben Erfahrung im Umgang mit Kindern. Sei es im Schulbus, auf Klassenfahrten, Wandertagen oder der professionellen Organisaton von Kinderpartys im umgebauten Bus. Unser Bild zeigt einen bunt gestalteten Reisebus für Kinderbusreisen in Rumänien. (Foto: Hagen Wendlandt)

Busunternehmen haben Erfahrung im Umgang mit Kindern. Sei es im Schulbus, auf Klassenfahrten, Wandertagen oder der professionellen Organisaton von Kinderpartys im umgebauten Bus. Unser Bild zeigt einen bunt gestalteten Reisebus für Kinderbusreisen in Rumänien. (Foto: Hagen Wendlandt)

22.02.2023


Landauf und landab mangelt es an Fachkräften. In Busunternehmen, Arztpraxen und auch vor den Kindergärten selbst macht der Personalnotstand nicht Halt. Ein bedeutender Auslöser für zwischenzeitliche Ausfälle bei vorhandenem Personal ist die Kinderbetreuung. Zudem kommen unzählige Arbeitsverhältnisse erst gar nicht zustande, auch wegen der Kinderbetreuung. Dabei tut sich durch die hohe Nachfrage nach Kindergartenplätzen und zu wenig Betreuungsangeboten ein Teufelskreislauf auf.

Weil die Kinder wegen Personalproblemen in der Kita nicht dorthin können, muss der Mitarbeiter des Busunternehmens zuhause bleiben, usw. Neben den allgemeinen Herausforderungen kommen Sonderfälle wie Erkrankungen bei Kind oder Elternteil und die Betreuung in Ferienzeiten hinzu.

Was sollte man als mittelständischer Verkehrsunternehmer demnach tun? Obwohl es einigen Busunternehmern durchaus zuzutrauen ist, dürfte die Einrichtung eines Betriebskindergartens zu aufwändig sein. Zumindest denkbar wäre eine Kooperation mit anderen Unternehmen oder die Öffnung des Kindergartens für andere »Kunden«.

Nicht alle Betreuungsangebote für Kinder sind regelmäßiger Natur. Während der Coronazeit sind Firmen wie die »Notfallmamas« stark gewachsen. Der Unternehmer bestellt eine externe Erzieherin, die entweder im Betrieb oder beim Mitarbeiter zuhause auf dessen Kind aufpasst. Die Leistung muss mindestens vier Stunden und darf maximal drei Tage andauern.

Unser Rat: Prüfen Sie doch mal, ob es auch bei Ihnen vor Ort Angebote solcher Betreuungsfirmen gibt. Vielleicht kann Ihr Unternehmen in Ihrem Umfeld etwas zur Kinderbetreuung ausfindig machen oder gar selbst organisieren? Das staatliche Förderprogramm zur »betrieblichen Kinderbetreuung« ist zwar Ende 2022 ausgelaufen, denkbarerweise kommt jedoch eine neue Unterstützung nach. Außerdem sind Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich absetzbar. Weisen Sie zudem Ihre Mitarbeiter auf die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben hin. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die Kinderbetreuung gibt es übrigens auch.

Autor: Hagen Wendlandt
Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«