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Chinese Wall - Interessenkonflikte

Die Chinesische Mauer – Symbol für Unüberwindbarkeit (Foto: Torsten Weidemann/Pixelio)

Die Chinesische Mauer – Symbol für Unüberwindbarkeit (Foto: Torsten Weidemann/Pixelio)

16.07.2012


Sind beide Auftraggeber darüber informiert und damit einverstanden, weil sie dem Berater voll vertrauen, dann ist die Antwort »Ja«. Vertrauen kann man aber auch verlieren, also ist die Antwort aus Sicht des Einzelberaters »Nein«!

Größere Beratungsunternehmen haben es leichter. Sie können sich auf Regelungen der »Chinese Wall« berufen. Der Begriff bedient sich der Chinesischen Mauer als Sinnbild für Unüberwindbarkeit und die Fähigkeit, zwei Seiten voneinander wirkungsvoll zu trennen. In der Finanzwelt wird Chinese Wall als Begriff dafür benutzt, Abteilungen eines Unternehmens, die von unterschiedlichen Zielsetzungen geleitet werden, so voneinander zu trennen, dass kein Informationsaustausch stattfindet, Interessenkonflikte vermieden werden.

Das Dilemma des Einzelberaters ist groß, wollen zwei Wettbewerber zum Beispiel Unterstützung bei derselben Ausschreibung. Der Berater kennt die Kostenansätze und die errechneten Angebotspreise.

In Unternehmensberatungen, die sich auf die Chinese Wall berufen, verspricht die Geschäftsführung eine strikte Trennung und Unterbindung eines Informationsaustausches zwischen den die Aufträge bearbeitenden Beratern. Die Wendlandt-Unternehmensberatung achtet auf diese Regelung. Allerdings werden nur Wettbewerbsaufträge angenommen, wenn beide Auftraggeber voneinander wissen und der Bearbeitung zustimmen.

Unser Rat: Stellen Sie sicher, dass Ihr Berater nicht den Wettbewerber in derselben Angelegenheit berät. So beugen Sie Überraschungen und wirtschaftlichem Schaden vor.