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Dienstwagenregelung verschärft

Nur wenn die private Nutzung unmöglich ist, kann auf das Führen eines Fahrtenbuches verzichtet werden (Foto: Maho/Fotolia)

Nur wenn die private Nutzung unmöglich ist, kann auf das Führen eines Fahrtenbuches verzichtet werden (Foto: Maho/Fotolia)

26.08.2013


Es gehört zum Selbstverständnis von Finanzbehörden, sich immer neue Regeln auszudenken, um per se den Spielraum bei Steuerzahlungen zu vermeiden oder einzuengen. Die neueste, teils sehr ärgerliche Verschärfung besteht darin, dass auch für ausschließlich geschäftlich genutzte Dienstfahrzeuge ein komplettes Fahrtenbuch geführt werden muss.

Einfach zu behaupten, man fahre mit einem bestimmten Fahrzeug nur dienstlich, weil z.B. ein gleichwertiges privates Fahrzeug vorhanden ist, soll laut neuester Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes nicht mehr möglich sein (Az.: VI R 31/10; VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 23/12).

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