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Förderung für die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden nutzen

Ein Problem mit der bestehenden Heizung gibt es in den nächsten Jahren 2026/2028 nur, wenn sie defekt und nicht mehr reparierbar ist. (Foto: Pixabay)

Ein Problem mit der bestehenden Heizung gibt es in den nächsten Jahren 2026/2028 nur, wenn sie defekt und nicht mehr reparierbar ist. (Foto: Pixabay)

26.03.2024


Seit dem 01.01.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer in Neubaugebieten ein Gebäude errichtet, muss bereits heute zu 65% mit erneuerbaren Energien heizen. Für den Neubau in einer »Baulücke« gelten die gleichen Regeln wie für die Besitzer von Bestandsgebäuden. In Städten mit über 100.000 Einwohnern wird es beim Einbau einer neuen Heizung im Bestandsgebäude ab dem 30.06.2026 zur Pflicht, die 65% einzuhalten. Unter 100.000 Einwohnern ist die Frist der 30.06.2028.

Jedoch können alte Heizungen weiterbetrieben werden, sofern ein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel eingebaut ist. Dabei ist anzumerken, dass die Firma Buderus bereits 1977 ihren ersten Niedertemperaturkessel vorgestellt hat. (1) Ein Problem mit der bestehenden Heizung gibt es demnach in den nächsten Jahren 2026/2028 nur, wenn sie defekt und nicht mehr reparierbar ist. Aber auch für solche Fälle sieht der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. (2)

Solange die Übergangsfristen auch sind, steht dennoch außer Frage, dass alte Heizungen und unsanierte Gebäude nicht mehr erwünscht sind. Bis zum Jahr 2045 soll der Gebäudebestand gemäß der aktuellen Gesetzgebung Klimaneutral werden. Hierbei dürfen eingesparte Emissionen von den ausgestoßenen Emissionen abgezogen werden. Klimaneutral bedeutet, wenn die benannte Differenz »Null« ist (ausgeglichene Treibhausgasbilanz).

Damit der Gebäudeumbau auch tatsächlich funktioniert, wurden umfangreiche Fördermaßnahmen verabschiedet. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht auf den drei Säulen »Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und Einzelmaßnahmen«. Für Nicht-Wohngebäude ist der KfW Kredit 263 interessant. Die Zinskonditionen für Gebäudesanierungen bis 10 Mio. € liegen ab 0,69% und es gibt je nach erreichter Effizienzstufe einen Tilgungszuschuss zwischen 5% und 35%. (3)

Eine Gebäudesanierung beinhaltet außer der Heizung auch Kälte-/Raumlufttechnik und die Fassade einschließlich des Dachs. Zudem werden Baubegleitung, Fachplanung und Energieberatung gefördert. Die Erstellung und Umsetzung des »Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)« werden ebenfalls subventioniert. (4)

Ab 2024 wurde insbesondere die Förderung der Einzelmaßnahmen verändert. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Fördersätze für die einzelnen Vorhaben sind auf 70% von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit Sanierungsfahrplan) gedeckelt. (5) Heizung und Dach können kombiniert werden, sodass auch 70% von 90.000 € Förderung möglich sind. (6) Wie die Gliederung des BAFA-Infoblatts (7) wiedergibt, sind die geförderten Einzelmaßnahmen erstaunlich umfangreich. Dazu gehören Energiemanagementsysteme, Schalttechnik (Tür- und Antriebssysteme), notwendige Elektroarbeiten, Messtechnik, Kältetechnik, Beleuchtung, Solarthermie, Lüftung, etc.

In Busunternehmen ist zudem die Kombination von Haustechnik und Elektromobilität, bspw. durch eine ins Hausnetz zurückspeisende Busbatterie, relevant. Hierzu lohnt ein Blick auf die Internetseite der IZAAC.Energy. (8) Zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen (iSFP) veröffentlichen das Bundeswirtschaftsministerium und das BAFA eine Expertendatenbank. (9) Diese Datenbank enthält allerdings allgemeine Ansprechpartner, auch für Wohnhäuser. Für branchenspezifische Vorhaben sollten Sie die Wendlandt Unternehmensberatung ansprechen.

Unser Rat: Das Thema geht alle Besitzer von Gebäuden an. Neben der bloßen Umsetzung von gesetzlichen Verpflichtungen sind der Gebäudewert und die Energiekosten durch die »Sanierung« beeinflusst. Außerdem ist die »Nachhaltigkeit« derzeit in aller Munde und auch Banken interessieren sich dafür. Günstige Kredite, Tilgungszuschüsse und ebenso die Förderung von Einzelmaßnahmen sollten Sie sich keinesfalls entgehen lassen.

(1)    https://www.baunetzwissen.de/heizung/fachwissen/entwicklung-der-heizung/niedertemperaturheizung-161066
(2)    https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
(3)    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Nichtwohngeb%C3%A4ude-Kredit-(263)/
(4)    https://www.energieheld.de/foerderung/energieberater/sanierungsfahrplan
(5)    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
(6)    https://www.energieheld.de/foerderung/institute-anbieter/beg-aenderungen-2024
(7)    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=7
(8)    https://www.izaac.energy/de/subsidy/eew-modul-3
(9)    https://www.energie-effizienz-experten.de/


Autor: Hagen Wendlandt

Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«