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Gebühren in Kreditverträgen

Bearbeitungsgebühren zurückfordern! (Foto: nmann77 / Fotolia.com)

Bearbeitungsgebühren zurückfordern! (Foto: nmann77 / Fotolia.com)

09.08.2017

Hat Ihnen in letzter Zeit die Bank »Bearbeitungsgebühren« gutgeschrieben? Wenn nicht, sollten Sie sich mal die Darlehensverträge der letzten Jahre ansehen.

Sind darin Bearbeitungsgebühren aufgeführt und eröffnet das Kleingedruckte die Möglichkeit, innerhalb der Verjährungsfrist zu reklamieren? Wenn Sie Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, sollte Sie auf jeden Fall mit der Bank reden, denn das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 562/15) ist eindeutig. Auch von Unternehmen dürfen Banken keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Für Verbraucherkredite hatte der Senat das schon in der Vergangenheit festgelegt, nämlich keine Abschluss- und Bearbeitungsgebühren. Banken müssen ihre Kosten über Zinsen decken!

Stehen in den Darlehensverträgen nur ein paar hundert Euro an Bearbeitungsgebühren und Sie wollen großzügig sein? Das ist sicher die unternehmerische Entscheidung. Glauben Sie aber, Banken wären Ihnen gegenüber großzügig und würden auf etwas verzichten, was ihnen zusteht? Na, dann setzen Sie zumindest ein Zeichen und fordern die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren.

Dieser Artikel stammt aus: Der Grüne Renner - Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer