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Kleingepixeltes im Onlineshop

Über einen so beschrifteten Button können bald vielleicht keine Verträge mehr geschlossen werden. Dem Gesetzgeber wird hierbei die Zahlungspflicht nicht deutlich genug gemacht. (Foto: Alain Wacquier/Fotolia)

12.12.2011


Deswegen werden Bundestag und Bundesrat wahrscheinlich ein neues Gesetz zur Kennzeichnungspflicht von Online-Verträgen verabschieden.

Unseriöse Steller von »Kostenfallen« im Internet werden es nach dem Willen der Gesetzgebung bald schwieriger haben. Bestell-Schaltflächen in Online-Shops sollen zukünftig wörtlich oder sinngemäß die Aufschrift »zahlungspflichtig bestellen« tragen. Mit der Aufschrift »bestellen« oder »buchen« alleine käme somit künftig kein Vertrag zwischen Anbieter und Kunde beziehungsweise Geschäftspartner mehr zustande. 

Der RDA kritisiert das Verschärfen der Gesetze zum Online-Abschluss von Verträgen, weil aufgrund einiger schwarzer Schafe alle Online-Shop-Betreiber betroffen werden. Die Gesetzgeber schätzen die Kosten für eine Umstellung auf 41,5 Millionen Euro, welche von den »rund 276.062« Betroffenen selbst getragen werden müssten. Durchschnittlich entfielen so auf jeden 150 Euro.