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Kostenexplosion in Niedersachsen sehr wahrscheinlich

Muss bei Neuvergaben nach Spartentarifvertrag gezahlt werden, müssten unterschiedlich hohe Löhne gezahlt werden. Eine Anpassung bei allem Arbeitnehmern ist wirtschaftlich nicht tragbar (Foto: Mellimage/Fotolia).

Muss bei Neuvergaben nach Spartentarifvertrag gezahlt werden, müssten unterschiedlich hohe Löhne gezahlt werden. Eine Anpassung bei allem Arbeitnehmern ist wirtschaftlich nicht tragbar (Foto: Mellimage/Fotolia).

04.03.2014


Für private Omnibusunternehmer in Niedersachsen bringt die Zukunft Kostensprünge per Gesetz. Gemeint ist das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG. Dieses regelt nämlich, dass bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge das Unternehmen schriftlich erklären muss, das es mindestens den im Spartentarifvertrag Nahverkehrbetriebe TV-N Nds. definierten Lohn bezahlt.

Dieser liegt aber allein im Grundlohn 25% über der Tarifempfehlung des GVN. Bei Neuvergabe öffentlicher Aufträge entsteht damit die Problematik, unterschiedlich hohe Löhne im selben Unternehmen zahlen zu müssen. Wie das in der Praxis umgesetzt werden kann, steht auf einem unbekannten Blatt.

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