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Länderindizes in Preisgleitklauseln

Symbolfoto: TheDigitalWay / Pixabay

Symbolfoto: TheDigitalWay / Pixabay

20.09.2021


Angefangen bei einem Index von 100 im Jahr 2002 ist der Kostenindex des Grünen Renners im Jahr 2012 ca. bei 130, Mitte 2021, knapp 10 Jahre später, ist der Index bei 145 angelangt. Im Jahresschnitt muss man demnach mit 2% bis 2,5% Kostensteigerung rechnen. Fraglich ist, ob jedes Unternehmen auf die gesamten Erlöse bezogen die Anpassung in dieser Größenordnung schafft.

Was im Jahr 2002 1,50 € / km waren, entspricht im Jahr 2021 2,18 € / km. Und aus 1,90 € / km müssten entlang der Kostensteigerung 2,76 € / km geworden sein.

Leider reicht es oftmals nicht aus, wenn nur ein Teil der Kostenarten fortgeschrieben wird. Manche Verträge enthalten nur Diesel und Personalkosten zu festen Anteilen. Dem Unternehmer ist nicht gedient, wenn der Personalkostenanteil über längere Zeit bei 40% bleibt, wenn die zugehörigen Kosten längst 50% der Gesamtkosten ausmachen. Demnach muss die Kostenstruktur regelmäßig angepasst werden.

Weiterhin spiegeln die gewählten Indizes im Normalfall nicht die tatsächliche Entwicklung wider. Die Fortschreibung des Ecklohns reicht demnach nicht aus und auch die Bedingungen aus den Mantelverträgen haben zumeist keinen Einfluss auf das Vergütungsniveau.

Soweit zu den altbekannten Problemen mit den Preisfortschreibungen. Unternehmer dürfen sich glücklich schätzen, wenn bei den Personalkosten der Index »Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen« durch die noch recht neuen »Länderindizes« (Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) abgelöst wird. Die Indizes bedeuten für viele Unternehmer einen großen Fortschritt, für den die Landesverbände hart gekämpft haben.

Zurücklehnen darf man sich aber auch bei der Anwendung des Landes-Index nicht. Denn für gewöhnlich handelt es sich um eine Mischung aus privatem- und öffentlichem Tarifvertrag plus den besagten Werten des Statistischen Bundesamts. Hieraus resultiert, dass die im Unternehmen geltende Entwicklung (privater Tarifvertrag) bspw. zu ca. 46% einfließt. Positiv ist hervorzuheben, dass die Veränderung von zusätzlichen Komponenten wie Jahressonderzahlungen, Vermögenswirksamen Leistungen, … in den Indizes zunehmend berücksichtigt werden. Es sollte aber geprüft werden, ob die Veränderungen des privaten Tarifvertrags »nur« zu einem bestimmten Prozentsatz Einfluss auf die Vergütung haben.

Unser Rat: Kostenstrukturen sind unternehmensindividuell verschieden, weshalb man sich ab der Anwendung des Länderindex nicht in Sicherheit wiegen darf. Außerdem sind Anmerkungen im Vertrag wie, dass die Preisfortschreibung „nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen begrenzt“ wird, nicht hinnehmbar. Gleiches gilt für Preisobergrenzen, bei denen ab einem bestimmten Indexlevel nicht mehr weiter angepasst wird. Überprüfen Sie jährlich Ihre Preisfortschreibung hinsichtlich Kostenanteilen und verwendeten Indizes. Immer wieder lassen sich in der auf Zahlenmaterial basierenden Verhandlung schöne Erfolge erzielen.

Autor: Hagen Wendlandt
Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«