zur Startseite
Wendlandt bei Facebook Wendlandt bei Twitter Wendlandt bei Xing
Sie sind hier:

Mindestlohn – Arbeitszeitkonten – Subunternehmer

Foto: Schuppich/Fotolia

Foto: Schuppich/Fotolia

02.06.2014

Das Gesetz für den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde könnte am 4. Juli den Bundestag passieren. Mancher Unternehmer lehnt sich zurück, weil er doch mehr bezahlt. Im anstehenden Gesetz sind aber ein paar Schweinereien enthalten, die doch Kopfzerbrechen machen könnten.

So gibt es Ausführungen zu Arbeitszeitkonten. Hier sollen die monatlich eingestellten Stunden maximal die Hälfte der vereinbarten Arbeitszeit betragen dürfen. Dass das Arbeitszeitguthaben spätestens nach 12 Monaten ausgeglichen sein muss, scheint hinnehmbar. Die Überstundenbegrenzung kann aber in Unternehmen mit Saisonbeschäftigung zum Problem werden. Die Trommeln der Verbände nehmen wir in diesem Zusammenhang nicht wahr.

Lesen Sie den vollständigen Artikel kostenfrei auf »Der Grüne Renner - Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer« [hier klicken]