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Pensionszusagen in der Krise

Pensionsrückstellungen können eine hohe Belastung für krisengebeutelte Unternehmen sein. (Symbolfoto: Wilfried Pohnke / Pixabay)

Pensionsrückstellungen können eine hohe Belastung für krisengebeutelte Unternehmen sein. (Symbolfoto: Wilfried Pohnke / Pixabay)

07.05.2021


Die Pensionsrückstellungen erscheinen in der Bilanz als Bestandteil des Fremdkapitals. Werden sie zu hoch, kann der Insolvenzgrund der Überschuldung eintreten. Auch als Bestandteil des Aufwands sind die erforderlichen Pensionsrückstellungen eine hohe Belastung für krisengebeutelte Unternehmen.

Problematisch ist, dass die seit Jahren sinkenden Zinsen (gemessen an der Rendite von Anleihen) die erforderliche Rückstellungshöhe in die Höhe treiben. Bedingt durch die Coronakrise ist es zumindest denkbar, dass die Zinsen wegen hoher Risikoaufschläge bei den Anleihen wieder ansteigen. Jedoch hat dies nach geltendem HGB aufgrund des 10-jährigen Durschnitts bei der Zinsermittlung nur langsam Auswirkungen auf den zu verwendenden Zinssatz.

Da die Zinsprognose unter Einbeziehung des stetigen Abwärtstrends der vergangenen 10 Jahre weiter sinkt, wird es so schnell keine Trendwende geben. Gerade im Krisenjahr 2020 sind steigende Pensionsrückstellungen in der Praxis gang und gäbe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die aktuell womöglich unpassende Belastung zu umschiffen. So kann eine Rente in eine einmalige Kapitalleistung umgewandelt werden. Um eine etwaige Insolvenz abzuwenden, ist auch eine einvernehmliche Reduzierung der Pensionszusage denkbar. Zudem kann die Umstellung von Leistungs- auf Beitragszusagen einen Teil der Risiken vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abwälzen. Die althergebrachte Leistungszusage bedeutet, dass bei Eintritt des Ereignisses (Renteneintritt) ein vorher festgelegter Betrag garantiert wird. Hingegen ist die Beitragszusage bspw. an das Gehalt gekoppelt. Die letztendliche Höhe der Auszahlung steht noch nicht fest. Darüber hinaus kann ein Pensionsfonds mit ins Boot genommen werden, um die Pensionsrückstellungen aus der Bilanz herauszubekommen.

Unser Rat: Wenn die Höhe der Pensionsrückstellungen für Ihr Unternehmen zum Problem wird, besprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Bei einem Prozentpunkt Zinsveränderung steigt oder sinkt die Pensionsrückstellung um 10-15%. Die Folgen dieses starken Hebels gilt es rechtzeitig und mit Augenmaß einzugrenzen.

Autor: Hagen Wendlandt
Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«