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Preisfortschreibung Stromfahrzeuge

Bei der Betankung eines Strombusses werden 12.600 kWh pro Jahr schnell überschritten. (Foto: S. Glinski)

Bei der Betankung eines Strombusses werden 12.600 kWh pro Jahr schnell überschritten. (Foto: S. Glinski)

26.03.2024


Während die Fortschreibung von Diesel in den meisten Verkehrsverträgen anhand der üblichen Preisreihe »Großverbraucher« erfolgt, liegen beim Strom noch wenige Erfahrungen vor. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich 12 verschiedene Preisreihen zum Thema »Elektrischer Strom«. Für eine Verkehrsleistung kommen davon 9 kaum in Frage.

Bei diesen auszuschließenden Bestandteilen des »Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte« handelt es sich entweder um Haushalte, gewerbliche Anlagen mit 12.600 kWh pro Jahr oder um Sondervertragskunden mit 4 Millionen kWh. Es steht außer Frage, dass bei der Betankung eines Strombusses die 12.600 kWh pro Jahr schnell überschritten werden. Dagegen sind 4 Millionen kWh so viel, dass dieser Verbrauch fürs Erste in privaten Verkehrsunternehmen nicht in Frage kommen dürfte.

Für die Fortschreibung kommen demnach nur die drei Reihen Sondervertragskunden Niederspannung, Sondervertragskunden Hochspannung (625.000 kWh) und der elektrische Börsenpreis in Frage. Was mit Anschlüssen im Bereich der Mittelspannung geschehen soll, ist nicht so einfach zu entscheiden. Eine Idee könnte sein, über vorgelagerte Netze (Hoch- oder Niederspannung) und die Jahres-Verbrauchsmenge eine naheliegende Preisreihe zu identifizieren.

Jedenfalls sind von den im nachstehenden Diagramm bis Dezember 2023 aufgeführten Preisreihen nur die grüne und hellgrüne für den Betrieb von Bussen mit Strom zutreffend. Bei den anderen beiden passt die Jahresmenge, auch wenn es sich um »Sonderverträge« handelt, nicht. Üblicherweise wird ab 50.000 kWh pro Jahr kein gewöhnlicher Tarif, sondern ein individueller Liefervertrag abgeschlossen. Die Konsequenz einer falschen Zuordnung (siehe im Diagramm Blau/Orange) ist, dass die kleinen Sonderverträge nur träge auf Schwankungen der Strompreise reagieren.


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Um das Bild zu vervollständigen, ist untenstehend die Entwicklung der Strompreise von der Strombörse dargestellt. Auch dieser Index wird monatlich durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.


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Die Besonderheit ist, dass die weiteren Bestandteile des Strompreises (Netzentgelte, Umlagen, Steuern) im Börsenstrom nicht enthalten sind. Wenn man es demnach richtig machen will, so sollten die weiteren Bestandteile des Strompreises ebenso fortgeschrieben werden. Letztendlich stellt sich die alles entscheidende Frage, welchen Regeln der Stromeinkaufspreis des Busunternehmens gehorcht. Kritisch ist dabei, dass sich die Steigerung des Börsenstrompreises von 200 auf 1600 Punkte nicht einmal ansatzweise in den Preisindizes (bspw. von 100 auf 300 Punkte) des Statistischen Bundesamts widerspiegelt.

Unser Rat: Wenn eine offensichtlich falsche Preisgleitklausel (bspw. Gewerbestrom) in Ihrem Verkehrsvertrag steht, so sollten Sie das reklamieren, sofern daraus ein Nachteil für Ihr Unternehmen entsteht. Zudem zeigt die extreme Preisentwicklung des Jahres 2022, dass sich Strompreise (reine Energie) stark vervielfachen können. Deshalb raten wir Ihnen dazu, den Strombedarf von Elektrobussen der kommenden Jahre frühzeitig in einem professionellen Portfoliomanagement abzubilden. Dabei sollten Sie sich für die denkbaren Preisszenarien wappnen! Es darf nicht passieren, dass Ihr Verkehrsvertrag bei verdoppelten oder verdreifachten Strompreisen aus dem Ruder läuft. 

Autor: Hagen Wendlandt
Dieser Artikel stammt aus »Der Grüne Renner – Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer«