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Private Pkw-Nutzung 1%-Regelung

Foto: industrieblick / Fotolia.com

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20.06.2017


Für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist es möglich, 1% pauschal zu versteuern. Das ist in der Regel teurer als die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils, der durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird.

Allerdings spart man sich einerseits den Aufwand der peniblen Aufzeichnungen, andererseits die häufig stattfindenden Streitereien mit dem Finanzamt wegen des Fahrtenbuches.

Strittig ist der 1%-Ansatz für Gebrauchtfahrzeuge. Diese werden typischerweise weit unter Listenpreis erworben. Dadurch gibt es weniger Afa und letztlich auch geringe Gesamtkosten für das Unternehmen. Betriebsprüfer bestehen bislang auch bei Gebrauchtfahrzeugen auf Versteuerung nach Listenpreis.

Was mancher nicht weiß: Beim BFH ist seit dem 18.3.2016 ein Verfahren gegen diese Praxis der 1%-Versteuerung anhängig. Es geht dabei um eine verfassungskonforme Auslegung des §6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 des EstG. Das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.4.2006 soll auch in diesem Fall Anwendung finden. Der BFH prüft also, was hoffentlich nicht mehr lange dauern wird. Ist der Beschluss des BFH für die Steuerpflichtigen positiv, so freuen sich alle, die gerne Oldtimer oder Gebrauchte fahren.

Unser Rat: Fragen Sie doch mal Ihren Steuerberater, ob er dieses anhängige Verfahren kennt und ob er Ihre möglichen Ansprüche gesichert hat. 

Dieser Artikel stammt aus: Der Grüne Renner - Wendlandt-Beratertipps für Omnibusunternehmer