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Unlauterer Wettbewerber – was tun?

Foto: mw

04.05.2015


Unlauter ist der Wettbewerb dann, wenn er mit einem Rechtsbruch verbunden ist, und gegen die guten Sitten verstößt. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine ganze Reihe von Verstößen aufgeführt. Mit aufgeführt ist z.B. die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen. Gerade dieser Punkt gäbe den betroffenen Wettbewerbern das Recht, die Wettbewerbszentrale anzurufen.

Wenn der Wettbewerber seinen Sitz in der Nähe hat, erfährt man einerseits viel über den eigenen Bekannten- oder Mitarbeiterkreis, andererseits widerstrebt es vielen Mittelständlern, den »Kollegen« anzuschwärzen, anzuzeigen. Alles was schlimm und verboten ist, hört man immer wieder. Da werden Wochenendfahrten teilweise schwarz bezahlt, Gruppen werden Preise mit oder ohne Mehrwertsteuer gemacht, 20 Jahre alte Busse bekommen plötzlich die grüne Plakette, die Nummernschilder wechseln die Fahrzeuge, Lenk- und Ruhezeiten kennt man nicht,  usw. usw.. 

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